Müssen Sie aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen umziehen und erhalten Unterstützung von einer Behörde? Wir helfen Ihnen, Ihren Umzug stressfrei und reibungslos zu gestalten.
Welche Behörden können Umzugskosten übernehmen?
In vielen Fällen übernehmen staatliche Institutionen die Kosten für einen Umzug, wenn dieser notwendig ist. Dazu gehören:
- Jobcenter (Hartz IV/Bürgergeld)
- Agentur für Arbeit
- Sozialamt
- Rentenversicherungsträger
- Krankenkassen
- und andere öffentliche Einrichtungen.
Mögliche Gründe für eine Kostenübernahme
Ein Umzug wird oft dann von einer Behörde finanziert, wenn er aus wichtigen Gründen erforderlich ist, wie zum Beispiel:
- Familienzuwachs: Die aktuelle Wohnung ist zu klein für die wachsende Familie.
- Gesundheitliche Gründe: Barrierefreiheit oder bessere Wohnbedingungen sind notwendig.
- Arbeitsaufnahme: Ein Umzug wird erforderlich, um die Distanz zur neuen Arbeitsstelle zu verkürzen.
- Unverschuldete Probleme: Ihre Wohnung ist durch äußere Einflüsse, wie Schäden oder Kündigung, nicht mehr nutzbar.
- Trennung: Sie benötigen eine neue Wohnung nach einer Scheidung oder Trennung.
So funktioniert der behördlich finanzierte Umzug
1. Antragstellung: Klären Sie Ihren Anspruch auf Umzugskostenübernahme direkt mit der zuständigen Behörde.
2. Bewilligung einholen: Sobald die Genehmigung vorliegt, können wir gemeinsam die Details Ihres Umzugs planen.
3. Durchführung: Wir übernehmen die gesamte Organisation und Durchführung – von der Planung bis zum Einzug in Ihr neues Zuhause.
Warum wir?
Mit unserer Erfahrung in Umzügen, die von Behörden finanziert werden, wissen wir genau, worauf es ankommt. Von der professionellen Beratung über die Organisation bis hin zur zuverlässigen Durchführung sind wir Ihr kompetenter Partner.
Kontaktieren Sie uns
Lassen Sie sich von uns beraten! Gemeinsam planen wir Ihren Umzug, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen. Wir kümmern uns um alles, damit Sie entspannt in Ihr neues Zuhause starten können.